E U - N E U R E G E L U N G E N
Was viele Neuwagenkäufer nicht wissen!
EU-weites Recht
Volle Neuwagengarantie
bei qualifizierten, freien Werkstätten!
P R E S S E I N F O R M A T I O N
IAM-NET GmbH, Netzwerk für freie Kfz-Unternehmer
Dortmund, im Oktober 2013
Fahrzeuggarantien: Mit dem Neuwagen in die freie Werkstatt? Kein Problem!
Irgendwann muss jedes Auto in die Werkstatt. Ob zur Reparatur, Inspektion oder Unfallinstandsetzung. Das gilt auch für Neuwagen. Doch in welche Werkstatt kann ich gehen, ohne meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche zu verlieren? Die Antwort ist einfach: In jeden Kfz-Betrieb, der nach Herstellervorgaben arbeitet. Und das können „freie Werkstätten“ genauso gut wie Vertragsbetriebe.
Um den Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt fair zu halten und ein Monopol der Fahrzeughersteller zu verhindern, hat die EU-Kommission im Sinne der europäischen Verbraucher am 1.6.2010 die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 2010/461 verabschiedet. Darin legten die Wettbewerbshüter unter anderem fest, dass die qualifizierte freie Werkstatt um die Ecke auch an Neuwagen vom ersten Tag an Service- und Wartungsarbeiten durchführen darf. Und zwar ohne dass dabei die Herstellergarantie gefährdet wird. „Doch das wissen die wenigsten Autofahrer. Neue und immer wieder anders kommentierte Gerichtsurteile zu den unterschiedlichsten Garantiearten verunsichern die Verbraucher zusätzlich“, sagt der Reparaturmarkt-Experte Ralf Galow, Geschäftsführer vom Netzwerk für freie Kfz-Unternehmer in Europa, IAM-NET.EU.
Übersicht: Was Sie über die typischen Fahrzeuggarantien wissen müssen
Dabei ist es ganz einfach. Egal ob Neuwagen-, Gebrauchtwagen- oder Durchrostungsgarantie: Stammen die Garantiezusagen von den Fahrzeugherstellern und/oder ihren Vertragswerkstätten, dann müssen die Garantiebedingungen mit der GVO und dem Kartellrecht vereinbar sein. Was das bedeutet zeigen diese konkreten Beispiele:
Neuwagengarantie
Viele Fahrzeughersteller gewähren für ihre Neuwagen eine kostenlose Neuwagengarantie, die oftmals die Leistungen und Dauer der gesetzlichen Gewährleistung übersteigen (z.B. bei KIA 7 Jahre, bei Hyundai 5 Jahre, bei Toyota, Honda und Nissan 3 Jahre). Hat eine Kfz-Werkstatt, egal ob frei oder vertragsgebunden, bei Inspektion, Wartung und Reparatur nach Herstellervorgaben gearbeitet, dann muss der Fahrzeughersteller laut Verordnung der EU-Kommission für seine Produktionsfehler einstehen. Garantiebedingungen die verlangen, dass der Service ausschließlich in der Vertragswerkstatt durchgeführt wird, sind unzulässig.
Neuwagenanschlussgarantie
Auch für die Anschlussgarantien der Fahrzeughersteller gilt, dass diese nicht unter dem Vorbehalt der Wartung in der Vertragswerkstatt stehen dürfen. Für diese Wahlfreiheit sprach der Bundesgerichtshof 2011 ein Urteil (Az. VIIOI ZR 293/10): Der Garantiegeber haftet. Es sei denn, der Schaden ist auf eine unsachgemäße Wartung zurückzuführen.
Durchrostungsgarantie
Ein Fahrzeughersteller darf weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine Garantie gegen Durchrostung ablehnen, weil der Service in einer freien Werkstatt vorgenommen wurde. Das gilt auch für Durchrostungsgarantien wie die MobiloLife von Mercedes-Benz, die nach Auffassung von Rechtsexperten vor allem nicht mit dem Kartellrecht vereinbar ist.
Gebrauchtwagengarantie
Was für Neuwagengarantien schon seit der Verabschiedung der Kfz-GVO gilt, stellte der BGH in seinem Urteil vom 25.9.2013 zu den Gebrauchtwagengarantien klar: Die Garantie bleibt auch dann erhalten, wenn Service und Wartung in einer freien Werkstatt erfolgen (Az. VIII ZR 206/12). Dies gilt während der zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Neuwagen ebenso wie bei der einjährigen Frist für Gebrauchtwagen.
Fazit
Jeder Autofahrer kann mit seinem Neu- oder Gebrauchtwagen im Zeitraum der Gewährleistungs- und Garantiezeiträume in die Kfz-Werkstatt seiner Wahl gehen, ohne dass er bei einem Gewährleistungs- oder Garantiefall Probleme mit dem Fahrzeughändler oder Hersteller bekommt. Nahezu alle Fahrzeughersteller haben daher ihre einschränkenden und damit ungültigen Garantiebedingungen mittlerweile an die aktuelle Rechtslage angepasst. Der Autofahrer ist nun gefragt, das geltende Verbraucherrecht in seinem Sinne zu nutzen.
Nur bei Leasingfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Denn der Leasinggeber darf als Eigentümer bislang noch vorschreiben, wo sein Fahrzeug gewartet und repariert werden darf.
Der BGH stellte in seinem Urteil vom 25.9.2013 zu Gebrauchtwagengarantien (Az. VIII ZR 206/12) klar: Die Garantie bleibt auch erhalten, wenn Service und Wartung in einer freien Werkstatt erfolgen.
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Über IAM-NET.EU
IAM-NET.EU ist das Netzwerk für unabhängige Kfz-Unternehmer. IAM-NET.EU bietet mehr als 24.000 unabhängigen Kfz-Unternehmern Branchenwissen und Lösungen für die Standortsicherung und den erfolgreichen Geschäftsausbau. Mit Sitz in Dortmund erarbeitet die IAM-NET GmbH in Zusammenarbeit mit den Kfz-Unternehmern und im Austausch mit den Marktteilnehmern des Independent Aftermarket (IAM) relevante Informationen und praktikable Lösungen für die Umsetzung in den Betrieben. Das Ziel von IAM-NET.EU ist es, die unternehmerische Eigenständigkeit, Individualität und Leistungsfähigkeit der unabhängigen Kfz-Unternehmer zu fördern. Dabei nimmt der Netzwerkgedanke, einen direkten und permanenten Austausch zwischen den Marktteilnehmern zu generieren, einen besonderen Stellenwert ein.