EU Kommission stärkt die Kfz-Meisterbetriebe.
Wussten Sie schon, dass Sie als Autofahrer das Recht haben, mit Ihrem Fahrzeug auch im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum (z.B. bei Kia 7 Jahre oder Hyundai 5 Jahre) zum Service in Ihre Freie Kfz-Werkstatt zu gehen, ohne dass die Garantie* des Fahrzeugherstellers verfällt?
*Bitte beachten Sie, dass bei Leasingfahrzeugen, Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung und separat erworbenen Anschlussgarantien gegebenenfalls andere Bedingungen gelten können.